FDP/DVP bringt Änderung zum Schutz der privaten Hörfunkanbieter ein
Zur heutigen Einbringung des Landesmediengesetzes äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, wie folgt:
„Die FDP hat bei den vorliegenden Änderungen des Landesmediengesetzes immer die vielfältige und ausgewogene Medienlandschaft im Blick, da diese der Garant für eine differenzierte und seriöse Berichterstattung ist.
Dieser Gesetzentwurf enthält allfällige Aktualisierungen aufgrund Änderungen der Medienstaatsverträge sowie anderweitiger Rechtsänderungen. Er kodifiziert bereits heute die gelebten Transparenzregeln des Medienrats. Er verändert die Bestellung des Präsidenten weg vom Landtag hin zum Medienrat. Und er verändert die Regelungen über die Zulassung von privatem Rundfunk und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten.
Und genau hier geht der Gesetzentwurf unberechtigt über die Interessen des privaten Rundfunks hinweg, in dem die Dauer der Zuweisung unverständlich kurz ist. Die fehlende Planungssicherheit sorgt dafür, dass Investitionen sich nicht amortisieren können. Damit werden Innovationen verhindert und an einer entscheidenden Stelle die wichtige vielfältige Medienlandschaft geschädigt. Ebenso sind die restriktiven Regelungen für Werbung für den privat finanzierten Rundfunk ein großes Problem.
Fairer Wettbewerb setzt gleiche Chancen im Markt voraus, daher bringen wir als FDP-Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag ein.“