Auch ehrenamtliche Richter müssen fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen
Zu einem fraktionsübergreifend eingebrachten Gesetzesentwurf zum Landesrichter und -staatsanwaltsgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion sowie Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, wie folgt:
„Für Extremismus jeglicher Couleur ist in unserer Gesellschaft kein Platz. Es ist gut und richtig, dass die demokratischen Fraktionen wiederholt gemeinsam für unsere Verfassung einstehen und klare Kante im Kampf gegen politische Extreme zeigen.
Mit diesem fraktionsübergreifenden Entwurf konkretisieren wir das einschlägige Landesrecht und lassen keine Zweifel an den höchsten Ansprüchen, die wir an unsere haupt- und ehrenamtlichen Richter haben.
Wer nicht jederzeit die Gewähr dafür bietet, uneingeschränkt für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen, der darf auch nicht Teil unserer Judikative sein und vor Gericht Rechtsstaatlichkeit leben und unsere Verfassung repräsentieren.“