An sich richtige Einführung darf nicht übereilt erfolgen
In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FDP-Fraktion zum elektronischen Rechtsverkehr (Landtags-Drucksache 16/1660) stellt die Landesregierung mit Blick auf die von der FDP angeführten praktischen Probleme mit der Versorgung mit „schnellem Internet“ fest, dass nach den Angaben des sog. Breitbandatlas die erforderliche Verfügbarkeit gegeben sei. Die zu übertragenden Datenmengen von Anwälten und Notaren werden von der Landesregierung als regelmäßig gering angesehen. Ob sie den Termin für den pflichtigen elektronischen Rechtsverkehr vom 01.01.2022 auf den 01.01.2021 oder 01.01.2020 vorverlegt, habe sie noch nicht entschieden. Zur Stellungnahme der Landesregierung sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„In ihrer Stellungnahme zeigt die Landesregierung, dass sie wenig auf Rückmeldungen aus der Praxis schaut. Angesichts der Probleme, die nicht nur Rechtsanwälte sondern auch Gewerbetreibende mit dem ‚schnellen Internet‘ haben, obwohl nach den Angaben des Breitbandatlasses eine ausreichende Versorgung gesichert sein soll, ist eine solche Betrachtungsweise gefährlich. Der Hinweis auf die angeblich geringen Datenmengen, die im Rechtsverkehr anfallen sollen, kann beispielsweise mit Blick auf Streitigkeiten im Bau- und Architektenrecht mit ihren voluminösen Bauzeichnungen nicht beruhigen. Die Landesregierung ist daher vor einem allzu leichtfertigen Umgang mit den Problemen des elektronischen Rechtsverkehrs zu warnen.
Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/weinmann-landesregierung-muss-bei-e-government-staerker-auf-versorgung-mit-schnellem-internet-achten/