Neuregelung der Hilfsfrist darf nicht länger verzögert werden
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat aktuell entschieden, dass das Land Baden-Württemberg die mit dem Veto des VGH für unwirksam erklärte Norm zur Hilfsfrist nicht faktisch weiter anwenden dürfe. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Mit der Entscheidung des VGH Mannheim reagiert das Gericht auf das, wovor wir bereits im Frühjahr wiederholt gewarnt haben. Das Gericht sah sich nunmehr gezwungen, der Untätigkeit des Ministers ein Ende zu setzen.
Der VGH Mannheim hat im Eilverfahren entschieden, dass Minister Strobl die Neuregelung der Hilfsfrist nicht mehr auf die lange Bank schieben darf. Die vom VGH einkassierte Regelung darf nicht weiter angewendet werden.
Dies gebietet nicht nur die Achtung vor dem Rechtsstaat, sondern auch die Wahrung der Rechte potentieller Notfallpatienten. Strobl muss jetzt schleunigst liefern.“