Wer jüdisches Leben vernichten oder ein Kalifat errichten will, muss die Konsequenzen tragen
Zu aktuellen Medienberichten, wonach Forderungen erhoben werden, dass im Land Baden-Württemberg die Parole „From the river to the sea“ strafrechtlich verfolgt werden soll, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Baden-Württemberg sollte dem Beispiel anderer Bundesländer zeitnah folgen und den Ausruf konsequent strafrechtlich ahnden.
Wer dem Staate Israel seine Existenzberechtigung abspricht, ein Kalifat herbeisehnt und Vernichtungsphantasien jüdisches Leben betreffend verfolgt, der muss die Härte des Rechtsstaats spüren und der kann insbesondere nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.“