Mit Prof. Keber kritisiert der zweite Landesbeauftragte nicht gemachte Hausaufgaben der Regierung
Zum heute vorgelegten 4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit und der Pressemitteilung des Landesbeauftragten, Prof. Keber, wonach Baden-Württemberg im Hinblick auf Transparenz im Ländervergleich im hinteren Bereich liegt und endlich ein echtes Transparenzgesetz benötige, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender undrechtspolitischerSprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Mit Professor Keber kritisiert nun schon der zweite Landesbeauftragte – wie zuvor sein Vorgänger Dr. Brink – nicht gemachte Hausaufgaben der Landesregierung. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, unternimmt die Landesregierung wenig bis nichts, um ein echtes Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen.
Das geht vollumfänglich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die von einem möglichst offenen und unbürokratischen Zugang zu allen relevanten behördlichen Informationen enorm profitieren.“
Hierzu ergänzt Daniel Karrais, digitalisierungspolitischer Sprecher:
„Eine moderne und stringente Transparenzverpflichtung ist ein wichtiger Treiber für die Digitalisierung der Verwaltung. Wenn man noch auf Papier arbeitet, ist es ungemein schwerer, Transparenz herzustellen, als wenn alles lückenlos digital abgewickelt wird.
Informationsfreiheit sollte in der digitalen Welt selbstverständlich sein und ist besonders vom Staat zu erwarten.“