Bei diesem Rettungsdienstgesetz hilft nur noch Schadensbegrenzung

Unsere Änderungsanträge sollen es für die Beteiligten erträglicher machen – am Ende entscheiden wohl ohnehin die Gerichte über dieses Gesetz

In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Rettungsdienstgesetz äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischerSprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„In erster Beratung, in der öffentlichen Anhörung sowie im Innenausschuss wurde jeweils fundamentale Kritik am Entwurf geäußert. Unbestimmte Rechtsbegriffe, unzulässige Verweise, praxisferne Regelungen und nicht zuletzt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken begleiten diesen handwerklich schlechten Entwurf durch das parlamentarische Verfahren. Vor notwendigen Änderungen abgeschirmt wird er von einem Innenminister, der sich wie der sprichwörtliche Vogel Strauß verhält und sich vor einer gebotenen Überarbeitung verschließt.

Mit unseren Änderungsanträgen wird es uns nicht gelingen, den Entwurf vom Kopf auf die Füße zu stellen. Dafür sind die Probleme schlicht zu groß. Wir versuchen jedoch, es mittels Schadensbegrenzung für das System, Rettungsdienste, Kostenträger, Einsatzkräfte sowie potentielle Notfallpatienten ein wenig erträglicher zu machen. Am Ende werden wohl ohnehin die Gerichte über dieses Gesetz befinden müssen.“