Sollte er vor Gericht – erneut – scheitern, so sind aller guten Dinge notwendigerweise drei
Zu aktuellen Medienberichten, wonach eine Verfassungsbeschwerde gegen das erst kürzlich von der Regierungsmehrheit im Landtag – entgegen der ausdrücklichen Warnungen der FDP/DVP-Fraktion – beschlossene Rettungsdienstgesetz vorbereitet wird, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischerSprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Wir haben im gesamten parlamentarischen Verfahren fundamentale Kritik an diesem wirklich schlechten Gesetzentwurf geäußert und auf die erheblichen rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Probleme hingewiesen. Zudem habe ich explizit davor gewarnt, dass dieses Gesetz, nachdem auch unsere Änderungsanträge abgelehnt wurden, zeitnah unsere Gerichte beschäftigen würde.
Minister Strobl hat alle unsere Warnungen in den Wind geschlagen. Er hat sich und das gesamte Rettungswesen im Land sehenden Auges in diese Situation größter Rechtsunsicherheit gestürzt. Dabei verdienen die Bürgerinnen und Bürger sowie alle am Rettungswesen Beteiligten klare und rechtssichere Vorgaben, um im Notfalle bestmöglich agieren zu können.
Sollte die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein und Strobl, dessen Regelungen zur Hilfsfrist 2023 bereits vom VGH Mannheim einkassiert wurden, ein zweites Mal scheitern, so sind aller guten Dinge notwendigerweise drei. Dafür sollte der Minister allerdings im dritten Anlauf auf gute Ratschläge hören, auch oder gerade, wenn sie aus der Opposition kommen.“