Wie schnell es zu spät sein kann, zeigt sich derzeit in Thüringen
Zum Antrag der FDP/DVP-Fraktion, die Verfassungsrichter in Baden-Württemberg künftig mit einer breiten Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen und eine Regelung für den Fall einer Blockade der Wahl zu treffen, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:
„Unser Antrag sieht vor, die Richterinnen und Richter des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs künftig nicht mehr mit einer einfachen Mehrheit, sondern mit einer breiten Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen, wie es auch an vielen anderen Verfassungsgerichten, so dem Bundesverfassungsgericht, der Fall ist. Das garantiert eine parteiunabhängige Auswahl der Richter und damit auch eine höhere demokratische Legitimation des höchsten Gerichts im Land.
Zugleich ist aber vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Ungarn, Polen und Israel sowie vor allem der jüngsten Entwicklungen in Sachsen und Thüringen unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts gesichert bleibt, auch wenn längere Zeit keine solche Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, weil mehr als ein Drittel der Abgeordneten die Wahl blockieren. Hierfür wollen wir eine Ersatzregelung für die Richterwahl schaffen, ähnlich zu der, die derzeit auf Bundesebene für das Bundesverfassungsgericht diskutiert wird. So können wir die Verfassungsgerichtsbarkeit bei uns im Land stärken und in stürmischen Zeiten wetterfest machen.
Wir haben uns erhofft und gewünscht, dass die anderen Fraktionen unsere Initiative mittragen. Wie schon im Ständigen Ausschuss vor einigen Wochen haben die anderen Fraktionen ihre Zustimmung, aber auch eine ernsthafte Debatte verweigert. Das Argument, man benötige mehr Zeit, der Vorschlag sei ‚übers Knie gebrochen‘, ist nicht nachvollziehbar, schließlich liegt das Thema seit Monaten auf dem Tisch. Vielmehr braucht es einen ernsthaften Willen, hier aktiv zu werden. Denn wie schnell es dafür zu spät sein kann, zeigt sich derzeit in Thüringen.“