Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch in Zeiten der Digitalisierung
Anlässlich der Debatte zum 32. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg dankte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, dem ausgeschiedenen Datenschutzbeauftragten, Jörg Klingbeil, für seinen Einsatz für den Datenschutz. Mit Blick auf den Tätigkeitsbericht stellte er fest:
„Der Bericht zeigt an zahlreichen, aus nahezu allen Lebensbereichen stammenden Beispielen auf, dass oftmals ein laxer Umgang mit fremden, aber auch eigenen Daten herrscht. Gerade die digitale Durchdringung unserer Lebenswirklichkeit führt zu unglaublichen Datenansammlungen. Vielfach trägt der Gesetzgeber dazu bei, dass immer mehr Daten erhoben werden, von der Dokumentation von Arbeitszeiten bis hin zur kommunalen Übernachtungssteuer.
Die so gewonnenen Daten rufen zwangsläufig Interessierte auf den Plan, diese berechtigt oder illegal auch anderweitig als für den originären Zweck zu verwenden.
Wir sind gut beraten, bei all den Vorzügen und Chancen, die die Digitalisierung mit sich bringen kann, einer grenzenlosen und unverhältnismäßigen Datensammelwut zu begegnen, allein, um auch einen möglichen Missbrauch dieser Daten von vornherein zu begegnen.
Wir Freien Demokraten wollen, dass in Deutschland jeder die Chancen der Digitalisierung nutzen, gleichzeitig aber sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung behalten kann. Ein vernünftig praktizierter Datenschutz bleibt dabei, gestern wie heute, eine kulturelle Herausforderung.“
Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/weinmann-vernuenftig-praktizierter-datenschutz-bleibt-eine-kulturelle-herausforderung/