Datenschutz darf nicht bremsen, sondern muss Chancen bieten

Von pragmatischen Regelungen kann unser Daten- und Digitalstandort nur profitieren

In der Plenardebatte zum Haushalt des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Das Bürgerrecht auf Datenschutz umfasst den Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen vor missbräuchlicher Verwendung. Der Datenschutz ist somit die tragende Säule des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der technische und digitale Fortschritt ist ebenso wie die damit einhergehenden Herausforderungen für den Datenschutz zweifelsohne groß. 

Ich begrüße vor diesem Hintergrund, dass die Themen der Beratung und Informationsbereitstellung bei unserem Landesbeauftragten Prof. Keber hoch im Kurs stehen. Weit über 100 Veranstaltungen und mehrere tausend Teilnehmer belegen das deutlich. Doch Bedeutung und Aufgabe des Datenschutzes sind nach unserer Überzeugung umfassender.

Guter, seriöser wie pragmatischer Datenschutz kann einen Standortvorteil darstellen. Insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz vertrauen viele Unternehmen auf Datenschutz ‚made in Germany‘. KI macht den Datenschutz noch bedeutsamer und zugleich komplexer. Unbefugte Zugriffe auf fremde Daten via Künstlicher Intelligenz zeigen Probleme, aber auch Chancen auf, sich als attraktiver Standort zu profilieren.

Doch guter Datenschutz eröffnet nicht nur Chancen, er sorgt andererseits auch für Verdruss. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, von den ehrenamtlich getragenen Vereinen ganz zu schweigen, tun sich noch immer mit der Umsetzung der DSGVO schwer. Noch viel zu häufig hören und lesen wir, dass ein überbordender Datenschutz Innovationen ausbremst und Wirtschaftskraft schmälert. Diesen Widerspruch, die Hindernisse für Innovation abzubauen einerseits, andererseits den pragmatischen Datenschutz, der unseren Daten- und Digitalstandort stärkt, in einen harmonischen Ausgleich zu bringen, sehen wir sodann als eine der wichtigen Aufgabe des Landesdatenschutzbeauftragten.

Neben dem Datenschutz steht freilich auch die Informationsfreiheit im Titel des Landesbeauftragten. Sehr oft wurde und wird dieses Thema auf ein vielfach diskutiertes und wiederholt in Aussicht gestelltes Transparenzgesetz reduziert. Für dieses fehlt es augenscheinlich am politischen Willen von Grün-Schwarz, den getätigten Zusagen auch Taten folgen zu lassen. Für uns ist dabei klar: Bürgernahe und effiziente Informationsfreiheit bedingt, verstärkt und sinnvoll Verwaltungshandel zu digitalisieren. Nur dann wird die gewünschte Transparenz personell und finanziell leistbar. 

Wir sehen den Landesbeauftragten für seine Aufgaben personell und sachlich gut aufgestellt, danken ihm für seine bisherigen Verdienste um den Datenschutz und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute.“